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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsätze außerhalb des Werksgeländes | 25 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern | 434180 | ||
Datum | 20.10.2007 17:10 MSG-Nr: [ 434180 ] | 14278 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker Leiste Meine WF hat ja ein Koorperationsabkommen mit der örtlichen Feuerwehr, so dass wir zusammen mit einer Ortsteilwehr gemeinsam ausrücken. Gegenfrage: Wo rückt eine WF nicht zur Amtshilfe aus? Lt. BayFwG ist jede WF auf Anforderung einer gemeinlichen Feuerwehr zur Hilfe verpflichtet (wenn es die Erfüllung der eigenen Aufgaben nicht behindert). Ich kenne daher keine WF bei uns, die nicht ausrückt. Es gibt jedoch bei uns die Unterscheidung zwischen Betriebsfeuerwehr und Werkfeuerwehr. Eine BtF rückt nicht außerhalb des Werkes aus, eine WF schon. So hat z.B. mein Arbeitgeber im Stammwerk eine Werkfeuerwehr, die auch in die Alarmpläne der Umgebung eingebunden ist und im eigenen Werk die Einsätze in der Regel alleine fährt. Im zweiten Werk gibt es eine Betriebsfeuerwehr, die nicht nach aussen fährt. Hier wird immer die zuständige Ortsfeuerwehr sowie die WF des Stammwerkes mitalarmiert. MkG
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