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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsätze außerhalb des Werksgeländes | 25 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Gladbeck / NRW | 434185 | ||
Datum | 20.10.2007 17:54 MSG-Nr: [ 434185 ] | 14110 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Jürgen Dichtel--- Lt. BayFwG ist jede WF auf Anforderung einer gemeinlichen Feuerwehr zur Hilfe verpflichtet Es gibt, zumindestens in NRW, auch die Möglichkeit, dass eine WF von der Verpflichtung - Überörtliche Hilfe zu leisten - durch die Betzirksregierung entbunden wird. Dieses ist dann aber meistens schon im Anerkennungsbescheid niedergeschrieben. Gruß Peter | ||||
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