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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaEinsätze außerhalb des Werksgeländes25 Beiträge
AutorPete8r K8., Gladbeck / NRW434185
Datum20.10.2007 17:54      MSG-Nr: [ 434185 ]14110 x gelesen

Geschrieben von ---Jürgen Dichtel--- Lt. BayFwG ist jede WF auf Anforderung einer gemeinlichen Feuerwehr zur Hilfe verpflichtet

Es gibt, zumindestens in NRW, auch die Möglichkeit, dass eine WF von der Verpflichtung - Überörtliche Hilfe zu leisten - durch die Betzirksregierung entbunden wird. Dieses ist dann aber meistens schon im Anerkennungsbescheid niedergeschrieben.

Gruß Peter



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