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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaBerliner Flughäfen: Werkfeuerwehrleute zur Nachschulung19 Beiträge
AutorMike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg434187
Datum20.10.2007 18:26      MSG-Nr: [ 434187 ]9110 x gelesen

Angehörige einer anerkannten hauptberuflichen Werkfeuerwehr müssen nach dem brandenburgischen Brandschutzgesetz einen B 1 nachweisen.
Wenn keine vergleichbare Ausbildung vorliegt, dann müssen die betroffenen Kameraden die Schulbank drücken.
Man könnte ja schnell auf den Gedanken kommen, dass eine freiwillige Feuerwehrausbildung für den Dienst in der Berufsfeuerwehr bzw. Freiwilligen Feuerwehr mit hauptberuflichen Kräften ausreicht.
Das kann wohl kaum einer befürworten, oder?


Mit freundlichen Grüßen

Mike Ganzke



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