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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berliner Flughäfen: Werkfeuerwehrleute zur Nachschulung | 19 Beiträge | ||
Autor | Mike8 G.8, Schorfheide OT Lichterfelde / Brandenburg | 434187 | ||
Datum | 20.10.2007 18:26 MSG-Nr: [ 434187 ] | 9110 x gelesen | ||
Angehörige einer anerkannten hauptberuflichen Werkfeuerwehr müssen nach dem brandenburgischen Brandschutzgesetz einen B 1 nachweisen. Wenn keine vergleichbare Ausbildung vorliegt, dann müssen die betroffenen Kameraden die Schulbank drücken. Man könnte ja schnell auf den Gedanken kommen, dass eine freiwillige Feuerwehrausbildung für den Dienst in der Berufsfeuerwehr bzw. Freiwilligen Feuerwehr mit hauptberuflichen Kräften ausreicht. Das kann wohl kaum einer befürworten, oder? Mit freundlichen Grüßen Mike Ganzke | ||||
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