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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Feuerwehrdienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaBerliner Flughäfen: Werkfeuerwehrleute zur Nachschulung19 Beiträge
AutorMich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW434234
Datum21.10.2007 12:39      MSG-Nr: [ 434234 ]9167 x gelesen

Geschrieben von Marc WilleWar 2005 für 14 Tage mit holländischen Kameraden in Griechenland. Als wir uns so unter anderem auch über Ausbildungen unterhielten, kamen die fast nicht mehr aus'm Lachen raus, als ich erzählte, das bei uns GF und ZF in 14 Tagen ausgebildet werden.


Hallo Marc,

ja, die Ausbildung in den Niederlanden ist mit unserer Fw-Ausbildung nicht zu vergleichen.

Was mich aber vielfach bei den Betrachtungen / Vergleichen stört, ist, das man sehr oft
vergisst, dass man doch nicht "mal eben" nach 14 Tagen Schule dann Gruppenführer ist.

Ich kann das nur einmal aus NRW-Sicht darlegen. Alleine um gemäß der Laufbahnverordnung
FF-NRW Brandmeister (also FIII Gruppenführer) werden zu können, ist eine MINDESTDIENSTZEIT
von 5 Jahren nötig (und für den Brandinspektor, also F IV Zugführer, ebenso für den Brand-
oberinspektor, also F/B V I+II, min. 7 Feuerwehrzeit und auch für den Stadt-Brandinspektor
[Wehrführer], also F IV, gelten hier in NRW min destens 7 Jahre Feuerwehr-Ausbildung und
Erfahrung).

In diesen 5 Jahren hat man aber -zumindest in NRW- mindestens 400 Stunden alleine an
Grund-/Fach- und Führungslehrgängen gemäß FwDV 2 besucht.
Bei uns noch ein paar mehr, da wir auch noch eine F II F-Ausbildung als umfangreiche Vor-
bereitung auf den F III-Lehrgang haben.
Ebenso gehören notwendige Fortbildungen sowie etliche Stunden Einsatz- und Übungsdienst
zur Gesamt-Ausbildung.

Wenn Du diese Zeit nur mal vorsichtig auf 100 h pro Jahr (bei uns min. 25 Übungsabende mit
3 h im Jahr + weitere Tätigkeiten sowie Einsätze) schätzt, kommst Du auch noch einmal auf
mindestens weitere 500 Stunden Ausbildung in diesen 5 Jahren, in welchen man schnellstens
zur Ausbildung GF gelangen könnte.

Wenn man diese Mindestzeiten nun einmal addiert, kommt man auf min. 900 Stunden, was
einer Ausbildungszeit für einen Gruppenführer von 22,5 Wochen Vollzeit (Vergleich: BmdF hat
8 Wochen)

Nun geht aber auch nicht jeder den direkten Weg nach "oben", d.h. die Angaben der LVO sind
auch nur Mindestdienstzeiten.

Daher finde ich, kann man die Aussage "GF in 14 Tagen" zumindest für NRW nicht so einfach
in den Raum stellen, denn es sind -wie oben erläutert- ja doch viele weitere Stunden mehr.

Viele Grüße
Michael


>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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