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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaBerliner Flughäfen: Werkfeuerwehrleute zur Nachschulung19 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW434241
Datum21.10.2007 13:05      MSG-Nr: [ 434241 ]8877 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Michael KronenbergAlleine um gemäß der Laufbahnverordnung
FF-NRW Brandmeister (also FIII Gruppenführer) werden zu können, ist eine MINDESTDIENSTZEIT
von 5 Jahren nötig (und für den Brandinspektor, also F IV Zugführer, ebenso für den Brand-
oberinspektor, also F/B V I+II, min. 7 Feuerwehrzeit und auch für den Stadt-Brandinspektor
[Wehrführer], also F IV, gelten hier in NRW min destens 7 Jahre Feuerwehr-Ausbildung und
Erfahrung).


Dann lies aber nochmal genauer! Wenn ich die Lehrgänge alle zeitlich gebacken bekomme, kann ich nach 3 Jahren nach LVO auf den FIII und nach weiteren 2 Jahren auf den FIV.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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