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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berliner Flughäfen: Werkfeuerwehrleute zur Nachschulung | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW | 434243 | ||
Datum | 21.10.2007 13:15 MSG-Nr: [ 434243 ] | 9035 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Rieke Dann lies aber nochmal genauer! Wenn ich die Lehrgänge alle zeitlich gebacken bekomme, kann ich nach 3 Jahren nach LVO auf den FIII und nach weiteren 2 Jahren auf den FIV. Mhm, FM zum OFM = 2 Jahre Mindestdienstzeit OFM zum UBM = + 1 Jahr Mindestdienstzeit dann F III- Ausbildung möglich, stimmt aber UBM zu BM = + 2 Jahre Mindestdienstzeit und weiter zum ZF BM zu OBM = + 2 Jahre Mindestdienstzeit dann F IV - Ausbildung und Beförderung zum Brandinspektor Wenn Du die reine Ausbildungszeit zum GF (ohne Beförderung BM) ansiehst, hast Du recht. Aber auf den F IV kommst Du erst nach der Beförderung zum OBM, dann sind wir bei den 7 Jahren. ;) Gruß Michael >> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! << | ||||
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