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Feuerwehrmann
Oberfeuerwehrmann
Oberfeuerwehrmann
Unterbrandmeister /-in
Unterbrandmeister /-in
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.

Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.

2. B-Mehrzweck-Strahlrohr

3. Bürgermeister
Zugführer
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.

Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.

2. B-Mehrzweck-Strahlrohr

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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Oberbrandmeister /-in
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaBerliner Flughäfen: Werkfeuerwehrleute zur Nachschulung19 Beiträge
AutorMich8ael8 K.8, Bergisch Gladbach / NRW434243
Datum21.10.2007 13:15      MSG-Nr: [ 434243 ]9035 x gelesen

Geschrieben von Christian RiekeDann lies aber nochmal genauer! Wenn ich die Lehrgänge alle zeitlich gebacken bekomme, kann ich nach 3 Jahren nach LVO auf den FIII und nach weiteren 2 Jahren auf den FIV.

Mhm,

FM zum OFM = 2 Jahre Mindestdienstzeit
OFM zum UBM = + 1 Jahr Mindestdienstzeit
dann F III- Ausbildung möglich, stimmt
aber UBM zu BM = + 2 Jahre Mindestdienstzeit

und weiter zum ZF

BM zu OBM = + 2 Jahre Mindestdienstzeit
dann F IV - Ausbildung
und Beförderung zum Brandinspektor

Wenn Du die reine Ausbildungszeit zum GF
(ohne Beförderung BM) ansiehst, hast Du recht.

Aber auf den F IV kommst Du erst nach der
Beförderung zum OBM, dann sind wir bei den
7 Jahren. ;)

Gruß
Michael


>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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