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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaKrankenhausbauverordnung7 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz434296
Datum21.10.2007 22:38      MSG-Nr: [ 434296 ]10446 x gelesen

Das, geschrieben mir im betreffenden Treppenraum ist natürlich Quatsch! Es muss Brandabschnitt heißen...


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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