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RubrikTaktik zurück
ThemaVerbot schnellangriff75 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz434812
Datum23.10.2007 19:53      MSG-Nr: [ 434812 ]23902 x gelesen
Themengruppe:
  • Schnellangriff

  • Hallo Thomas,

    Geschrieben von Thomas SchwarzDer Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn
    - kein weiteres Rohr vorgenommen werden muss
    also evt.ZIbrand

    Achso, und der Sicherungstrupp nimmt dann im Falle des Atemschutznotfalls die Gießkanne aus´m Garten mit, um sich den Weg zum verunglückten Atr. freizukämpfen, falls dessen Rückweg abgeschnitten ist?! Interessanter Ansatz.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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