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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Verbot schnellangriff | 75 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 434812 | ||
| Datum | 23.10.2007 19:53 MSG-Nr: [ 434812 ] | 23902 x gelesen | ||
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Hallo Thomas, Geschrieben von Thomas Schwarz Der Schnellangriff wird in der Regel vorgenommen, wenn Achso, und der Sicherungstrupp nimmt dann im Falle des Atemschutznotfalls die Gießkanne aus´m Garten mit, um sich den Weg zum verunglückten Atr. freizukämpfen, falls dessen Rückweg abgeschnitten ist?! Interessanter Ansatz. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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