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| Rubrik | Taktik | zurück | ||
| Thema | Verbot schnellangriff | 75 Beiträge | ||
| Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 434922 | ||
| Datum | 24.10.2007 10:04 MSG-Nr: [ 434922 ] | 23871 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Daniel Metzger Achso, und der Sicherungstrupp nimmt dann im Falle des Atemschutznotfalls die Gießkanne aus´m Garten mit, um sich den Weg zum verunglückten Atr. freizukämpfen, falls dessen Rückweg abgeschnitten ist?! Interessanter Ansatz. Naja, es geht hier um schriftlich niedergelegte Vorschriften ;) Wenn wir davon sprechen, zieht das Rohr für den SiTr auch nicht, weil das ebenfalls nicht vorgeschrieben ist ;) Ich frage mich bei solchen Diskussionen immer, wieso Feuerwehrs sich ständig aufregen, wenns neue Vorschriften gibt. Man schreit doch ständig danach, alles schriftlich vorgesetzt zu bekommen... MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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