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Sicherheitstrupp
RubrikTaktik zurück
ThemaVerbot schnellangriff75 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz435099
Datum24.10.2007 21:30      MSG-Nr: [ 435099 ]23750 x gelesen
Themengruppe:
  • Schnellangriff

  • Salü,

    Geschrieben von Ingo HornNaja, es geht hier um schriftlich niedergelegte Vorschriften ;) Wenn wir davon sprechen, zieht das Rohr für den SiTr auch nicht, weil das ebenfalls nicht vorgeschrieben ist ;)
    *Argghhhhh* Warum muß bei Manchen eigentlich immer alles haarklein geregelt sein? Ich fand in diesem Zusammenhang dieses Zitat, geschrieben von Ulrich Cimolino zu 100% den Nagel auf den Kopf getroffen. Der GMV sollte imho fest in die FwDV 1 eingepflegt werden...

    Geschrieben von Ingo HornIch frage mich bei solchen Diskussionen immer, wieso Feuerwehrs sich ständig aufregen, wenns neue Vorschriften gibt. Man schreit doch ständig danach, alles schriftlich vorgesetzt zu bekommen...
    Wozu? Manchmal über den Tellerrand zu schauen, was andere FW wie machen ist manchmal schon sehr aufschlussreich.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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