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RubrikTaktik zurück
ThemaVerbot schnellangriff75 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz435100
Datum24.10.2007 21:33      MSG-Nr: [ 435100 ]23655 x gelesen
Themengruppe:
  • Schnellangriff

  • So, nochmal

    Hier das Zitat von Ulrich Cimolino,Nicht direkt, es ist auch nicht direkt verboten aus dem 2. Stock aus dem Fenster zu springen...
    welches den Nagel zu 100% auf den Kopf getroffen hat.

    Der Rest passt.


    MfG
    Daniel

    Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
    Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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