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RubrikTaktik zurück
ThemaVerbot schnellangriff75 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen435260
Datum25.10.2007 16:27      MSG-Nr: [ 435260 ]23708 x gelesen
Themengruppe:
  • Schnellangriff

  • Moin,

    Geschrieben von Josef MäschleDer Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.

    (Soldatengesetz §17 Abs 4...)


    Sollte man so auch in die FwDv 1 aufnehmen...

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    www.atemschutzunfaelle.eu

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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