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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsausbildung bei Werkfeuerwehren | 19 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 435328 | ||
Datum | 25.10.2007 20:52 MSG-Nr: [ 435328 ] | 18521 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Roleff
Lt meinen Informationen der Tariflohn für Zeitarbeitsfirmen. Geschrieben von Michael Roleff Aufgaben ala Brandposten werden an Dienstleister s.o. übertragen, Genau DAS sind dann die Stellen die zuhauf angeboten werden. Geschrieben von Michael Roleff Wo sind da die Grenzen ? Für mich persönlich dort, wo die Nebentätigkeit der Feuerwehr zur Hauptaufgabe wird. Wenn der Werkschutz Feuerwehraufgaben übernimmt ist das ja ok, aber wenn dann Feuerwehrleute gesucht werden um beim Werkschutz eingesetzt zu werden sollte mann das meines Erachtens auch so schreiben. Die Vorstellung, die ganze Zeit nur auf ein Feuer zu warten ist nicht mehr zeitgemäß, das ist mir klar, aber wenn die Haupttätigkeit woanders liegt sollte man das Kind auch beim Namen nennen. Meine persönliche Meinung. Geschrieben von Michael Roleff Selbst in einem Chemiepark hier in der Nähe unter dem Zeichen des Kreuzes löscht heute der WErkschutz mit, dafür wurde die 3 FW dort geschlossen. SO ist das ja auch richtig formuliert, aber wenn man jetzt schriebe, die drei Feuerwehren machen den Werkschutz mit hört sich das doch etwas anders an, oder? Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. | ||||
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