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Feuerwehr
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaBerufsausbildung bei Werkfeuerwehren19 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW435337
Datum25.10.2007 21:13      MSG-Nr: [ 435337 ]18393 x gelesen

Geschrieben von Alexander SuckerGeschrieben von Michael Roleff
Das ist aber schon viel ;-)

Lt meinen Informationen der Tariflohn für Zeitarbeitsfirmen.


Wenns nach § 34a ist ist das eher Wachgewerbe, da sieht das noch trauriger aus.

Geschrieben von Alexander SuckerFür mich persönlich dort, wo die Nebentätigkeit der Feuerwehr zur Hauptaufgabe wird.
Wenn der Werkschutz Feuerwehraufgaben übernimmt ist das ja ok, aber wenn dann Feuerwehrleute gesucht werden um beim Werkschutz eingesetzt zu werden sollte mann das meines Erachtens auch so schreiben.


Wo sind da die Grenzen ?
Wenn der Ma im 24er für 2 Stunden zum Schichtwechsel der Betriebe des WS unterstützt,
ist das dann noch ok ? Wenn er aber diegleichen 6 Stunden bei 8er Dienst am Tor steht nicht ?
Ich denke das schwarz/weiß ist da zu einfach.........
Allerdings sollte dem Bewerber schon gesagt werden was er real nach der Einstellung macht,
ansonsten dürfte die Fluktion größer sein ,-))

Geschrieben von Alexander SuckerDie Vorstellung, die ganze Zeit nur auf ein Feuer zu warten ist nicht mehr zeitgemäß, das ist mir klar, aber wenn die Haupttätigkeit woanders liegt sollte man das Kind auch beim Namen nennen.

Was ist bei einer WF in der Chemischen Industrie, Atemschutzwerkstatt.
Dort fallen > 70% des Atemschutzes in den betriebsabläufen der Betriebe und nicht im Einsatz der WF an.
Ist das dann auch eine Haupttätigkeit außerhalb der FW ? weil ja eine Dienstleistung erbracht wird ?
Wen eine Kanal zur Sanierung abgedichtet und gelenzt wird ?
TH-Einsatz oder artfremde Tätigkeit, weil das auch jemand anderrs könnte ?
Klare Abgrenzung ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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