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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsausbildung bei Werkfeuerwehren | 19 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 435337 | ||
Datum | 25.10.2007 21:13 MSG-Nr: [ 435337 ] | 18393 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Sucker Geschrieben von Michael Roleff Wenns nach § 34a ist ist das eher Wachgewerbe, da sieht das noch trauriger aus. Geschrieben von Alexander Sucker Für mich persönlich dort, wo die Nebentätigkeit der Feuerwehr zur Hauptaufgabe wird. Wo sind da die Grenzen ? Wenn der Ma im 24er für 2 Stunden zum Schichtwechsel der Betriebe des WS unterstützt, ist das dann noch ok ? Wenn er aber diegleichen 6 Stunden bei 8er Dienst am Tor steht nicht ? Ich denke das schwarz/weiß ist da zu einfach......... Allerdings sollte dem Bewerber schon gesagt werden was er real nach der Einstellung macht, ansonsten dürfte die Fluktion größer sein ,-)) Geschrieben von Alexander Sucker Die Vorstellung, die ganze Zeit nur auf ein Feuer zu warten ist nicht mehr zeitgemäß, das ist mir klar, aber wenn die Haupttätigkeit woanders liegt sollte man das Kind auch beim Namen nennen. Was ist bei einer WF in der Chemischen Industrie, Atemschutzwerkstatt. Dort fallen > 70% des Atemschutzes in den betriebsabläufen der Betriebe und nicht im Einsatz der WF an. Ist das dann auch eine Haupttätigkeit außerhalb der FW ? weil ja eine Dienstleistung erbracht wird ? Wen eine Kanal zur Sanierung abgedichtet und gelenzt wird ? TH-Einsatz oder artfremde Tätigkeit, weil das auch jemand anderrs könnte ? Klare Abgrenzung ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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