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Strafgesetzbuch
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Rubrikrund um´s FW-Forum zurück
ThemaFehlende Aufrichtigkeit7 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz436462
Datum30.10.2007 18:10      MSG-Nr: [ 436462 ]4386 x gelesen

Hallo!

Man muss sich einfach die "Kameratten" greifen. Zurückhaltung ist absolut der falsche Weg. Jemand Verherrlichung des 3. Reiches nachzusagen ist extrem übel und unterstes Niveau. Da hätte ich direkt eine Strafanzeige gestellt. Wenn es sein muss gegen die Gemeinde. Aus dieser Richtung musst Du es ja erfahren haben. Dann kommt schon raus wer der Schuldige ist.

Und sollten bestimmte Personen diese Kollegen decken hilft ein kleiner Hinweis auf die Paragraphen 186 StGB sowie 187 StGB. Vor Gericht kann sich dann ganz schnell klären wer, wo, was und zu wem gesagt hat.

Geschrieben von Christian Brüggemann- informiert euch vorher besser erst mal über das was IHR sagt (wann z.B. das 3. Reich war, ihr hochintelligenten, das grenzt an Verleumdnung was ihr von mir behauptet)

Das grenzt nicht an Verleumdung, das ist Verleumdung!

Kurz für die Leute die kein StGB im Bücherschrank haben:

§ 186, Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187, Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gruß vom Berg

Jakob


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