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Straßenverkehrsordnung
gesunder Menschenverstand
RubrikUnfallverhütung zurück
Thema'Gutes' Beispiel für die nächste §35/38 Unterweisung34 Beiträge
AutorUdo 8G., Lennestadt / NRW436793
Datum01.11.2007 10:53      MSG-Nr: [ 436793 ]10962 x gelesen

Hallo,

warum? Weil

- der PKW offensichtlich grün hatte und somit zunächst mal vorfahrtberechtigt war
- das Pol-Fahrzeug ohne zu bremsen und "volle Lotte" bei rot über die Kreuzung fährt
- Sonderrechte und Wegerecht nicht davon befreien, nur unter Berücksichtigung von § 1 StVO zu fahren
- das Pol-Fahrzeug in dieser offensichtlich unübersichtlichen Kreuzungssitutation zunächst mal hätte abbremsen müssen und sich vorsichtig in die Kreuzung hätte tasten müssen
- vor Gericht bei vielen ähnlich gelagerten Unfällen, die an weit übersichtlicheren Stellen passiert sind, die Fahrer der Pol-, Feuerwehr- oder Rettungsdienstfahrzeuge verknackt wurden, weil sie ohne langsamer zu werden in einer Kreuzung gefahren sind
- auch Blauhorn nicht vom GMV befreit

mkg

Udo.


Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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