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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | 'Gutes' Beispiel für die nächste §35/38 Unterweisung | 34 Beiträge | ||
Autor | Udo 8G., Lennestadt / NRW | 436793 | ||
Datum | 01.11.2007 10:53 MSG-Nr: [ 436793 ] | 10962 x gelesen | ||
Hallo, warum? Weil - der PKW offensichtlich grün hatte und somit zunächst mal vorfahrtberechtigt war - das Pol-Fahrzeug ohne zu bremsen und "volle Lotte" bei rot über die Kreuzung fährt - Sonderrechte und Wegerecht nicht davon befreien, nur unter Berücksichtigung von § 1 StVO zu fahren - das Pol-Fahrzeug in dieser offensichtlich unübersichtlichen Kreuzungssitutation zunächst mal hätte abbremsen müssen und sich vorsichtig in die Kreuzung hätte tasten müssen - vor Gericht bei vielen ähnlich gelagerten Unfällen, die an weit übersichtlicheren Stellen passiert sind, die Fahrer der Pol-, Feuerwehr- oder Rettungsdienstfahrzeuge verknackt wurden, weil sie ohne langsamer zu werden in einer Kreuzung gefahren sind - auch Blauhorn nicht vom GMV befreit mkg Udo. Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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