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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | 'Gutes' Beispiel für die nächste §35/38 Unterweisung | 34 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 436804 | ||
Datum | 01.11.2007 11:15 MSG-Nr: [ 436804 ] | 11008 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Ho Sagst es doch selber, hat er freie Bahn gemacht? Wieso sollte er? Das gilt erst, wenn er das Signal gehört, zugeordnet und auf sich bezogen hat. Und selbst dann bleibt es bei ihm eine OWi auf Grund eines vernachlässigbaren Tatbestandes, wohingegen der SoSi-Fahrer einen vorsätzlichen Rotlichverstoß begangen hat. Geschrieben von Alexander Ho Das er höchstwahrscheinlich eine Teilschuld auf Grund der Rechtssprechung bekommt ist ja wieder eine andere Sache. Du kannst davon ausgehen, daß sich alle Gericht was die "mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung hinenitasten und sich davon zu überzeugen daß alle anderen Verkehrsteilnehmer mich wahrgenommen haben und entsprechend reagieren" Vorgabe gleich urteilen. Und das ist (zu recht) immer gegen den SoSi-Fahrer. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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