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RubrikUnfallverhütung zurück
Thema'Gutes' Beispiel für die nächste §35/38 Unterweisung34 Beiträge
AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern436805
Datum01.11.2007 11:15      MSG-Nr: [ 436805 ]11046 x gelesen

Geschrieben von Frank Recktenwald25-30km/h != Schrittgeschwindigkeit

In welchem Gesetz oder Verordnung steht was von Schrittgeschwindigkeit???
Das sind nur Annährungswerte aus div. Urteilen aber keine verbindlichen Aussagen.
Selbst die Definition Schrittgeschwindikeit wird von unseren Gerichten anders ausgelegt.
Ich haben in Urteilen schon von 15-20km/h von Schrittgeschwindigkeit gelesen.



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'Gutes' Beispiel für die nächste §35/38 Unterweisung - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt