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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | 'Gutes' Beispiel für die nächste §35/38 Unterweisung | 34 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 436809 | ||
Datum | 01.11.2007 11:22 MSG-Nr: [ 436809 ] | 10914 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Das gilt erst, wenn er das Signal gehört, zugeordnet und auf sich bezogen hat. Hmm, warum sollte er es nicht hören? So leise ist das Hörn nicht. §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Und wenn er schwerhörig ist hat er nach der FEV auch kein Recht mehr auf den Führerschein. | ||||
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