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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | 'Gutes' Beispiel für die nächste §35/38 Unterweisung | 34 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 436816 | ||
Datum | 01.11.2007 11:41 MSG-Nr: [ 436816 ] | 11000 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Ho So? Warum denn? Hallo Alexander! Ich denke, dass die anderen bereits alles dazu gesagt haben! Als Polizeibeamter und Feuerwehrmann habe ich mich ausführlich mit dieser Materie befasst und ich bin voll davon überzeugt, dass hier jeder Verkehrsrichter den Fahrer des Zivilfahrzeuges freisprechen würde! (nicht einmal Teilschuld) A. Konnte das Fahrzeug bis zum Unfallzeitpunkt nicht sehen (Seitenstraße und verdeckt durch andere Fahrzeuge) B. Schall der Sondersignalanlage wahrscheinlich nicht gehört (Vermutung, Seitenstraße und Schallabstrahlung lassen mich derartiges vermuten) C. Keinerlei Geschwindigkeitsreduzierung des Streifenwagens D. u.s.w Gerade die Fahrer von Fahrzeugen mit Signalanlagen sind zu einer erhöhten Sorgfaltspflicht verpflichtet und können sich nicht darauf verlassen, dass alle Anderen sie sehen und sofort und unverzüglich ihren Pflichten nachkommen. Man muss ihnen auch die Zeit und die Möglichkeit geben zu reagieren. Das war hier im Fall zu 100% nicht gegeben. Oder verlangst du, dass alle Fahrzeuge die eine Signalanlage hören sofort rechts ranfahren und anhalten? Für mich gehört da das Sehen des Fahrzeuges und die benötigte Reaktionszeit auch noch dazu und im gezeigten Beispielfall hatte der Fahrer dazu 0% Chance. Gruß Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | ||||
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