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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | 'Gutes' Beispiel für die nächste §35/38 Unterweisung | 34 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 436876 | ||
Datum | 01.11.2007 14:52 MSG-Nr: [ 436876 ] | 10877 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer dass hier jeder Verkehrsrichter den Fahrer des Zivilfahrzeuges freisprechen würde! (nicht einmal Teilschuld) Nur mal so: "freisprechen" gibt es im Strafrecht Teilschuld ist ein Problem des Zivilrechts. Je nach den örtlichen Verhältnissen würde der Fahrer des zivilen Fahrzeug auch 20 oder 30 % Teilschuld bekommen können, dass liegt aber eher an den komplizierten Haftungsregeln des StVG. Strafbarkeit würde sich allenfalls für den Polizeibeamten wegen fahrlässiger Körperverletzung ergeben können, das wird aber wohl kaum jemand annehmen. Gruß Sven | ||||
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