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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themawenn Kameraden straffällig werden...38 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 437014
Datum01.11.2007 20:41      MSG-Nr: [ 437014 ]11171 x gelesen

Geschrieben von Stefan HankDie örtliche Feuerwehr hat akute Personalprobleme. Der Kamerad, gegen welchen ermittelt wird, ist aber sehr aktiv.

Schnurzpiepsegal

Geschrieben von Stefan Hank
Aufgrund der Vorwürfe durch den Oberstaatsanwalt und der möglichen Verbindung des vermeintlichen Täters zur örtlichen Feuerwehr entschließt sich der Vorstand, den Kameraden bis zum Urteil zu beurlauben (vorläufig auszuschließen).


Richtige Handlungsweise

Geschrieben von Stefan Hank
Auf spätere Nachfragen erklärt der Betroffene stets, dass das verfahren bereits eingestellt ist, er diese Mitteilung vom Oberstaatsanwalt aber nur mündlich und noch nicht schriftlich hat.


Kein Problem. Er war X Tage beurlaubt, da kommt es auf einige Wenige Tage auch nicht mehr an.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst
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Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

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