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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gulaschsuppe mit Blaulicht (war: Beantragung von Sonderrechten) | 45 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 437199 | ||
Datum | 02.11.2007 16:14 MSG-Nr: [ 437199 ] | 10049 x gelesen | ||
Geschrieben von Johannes Krause Zumal Großkochen auch gelernt sein will. NIcht für umsonst gibt es solche Lehrgänge Johannes das ist mir schon klar, trotzdem, wie viel länger dauert es du noch ein paar Bockwürste zu kochen (können auch auch separat gekocht und ausgegeben werden), son paar Packete Nudeln sind auch nicht wirklich langsam. Das ist aber auch eine Frage, kann man dann noch ca. 10 bis 15 min warten? Eigentlich schon, denn sehr früh ist schon erkennbar das man Verpflegung benötigt. Also vielen Einsätzen kann man ja ansehen und dann denken "!Oh man, das dauert länger!" und spätestens da sollte klar sein Verpflegung wird benötigt. Dann könnte auch sofort schon Verpflegung bestellt werden mit der Vorgabe in 4 Stunden wird Warmspeisen benötigt, sofort und dann Regelmäßig getränke. Solche vorgaben dürfte den Köchen das leben auch erleichtern. Aber du hast mir trotzdem schon verständliche Begründungen geliefert, auch wen ich die nicht richtig nachvollziehen/ akzeptieren kann. Grüße Thobias http://www.feuerwehr-deusen.de | ||||
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