Geschrieben von Andreas HengelbrockPersonen mit der entsprechenden Ausbildung führen den Titel Assessor, wenn sie nicht verbeamtet sind.
Sicher bin ich nicht, aber ich würde am ehesten sagen, dass es einfach an einer begrifflichen Ungenauigkeit liegt. Wenn man hier dann im Groben Ass. = Rat z.A. gelten lässt, gibts aber keine Probleme - würd' ich sagen.
Das könnte es erklären. Find's zwar komisch, dass man einen Dienstgrad führt, der rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, aber ein wirkliches Problem hab ich ja nicht damit ;-) Wollt's einfach nur wissen.
Auf jedenfall Danke!!
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