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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutzüberwachung Druck-Kontrolle122 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen437685
Datum04.11.2007 18:36      MSG-Nr: [ 437685 ]86793 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Hanswerner Kögler..und solche Haarspaltereien nicht übertreiben.

Das ist keine Haarspalterei, sondern die schlichte Fortsetzung von Hennings Frage. Auf der einen Seite wird hier propagiert, dass man den Überwacher/GF, wen auch immer, nicht überfordern soll. Dann wird, um auf Nummer sicher zu gehen, immer vom Worst Case ausgegangen und jetzt soll der GF doch wieder anfangen, Einzelentscheidungen zu treffen und die Situation im Detail abklären und bewerten? ;) Die Dv7 gibt eine eindeutige Vorgabe, was die Bestimmung des Rückzugsdrucks angeht. Und um die zu gewähren, gibt es die Drücke, anhand derer gerechnet wird. Wenn ich davon nur einen Teil zur Verfügung habe, muss eben der Worst Case als Berechnungsgrundlage dienen. Und 40bar Unterschied im Anfangsdruck sind so ungewöhnlich nicht.
Dass der Trupp intern das noch anders handhaben kann und in Absprache mit dem GF da noch einen eigenen Entscheidungsspielraum hat, steht mal außer Frage. Ich für meinen Teil empfinde es aber als deutlich sinniger, wenn GF und TF weitgehend die gleichen Informationen für Ihre Entscheidungen haben. Das machts dann auch deutlich einfacher, die Entscheidung des jeweils anderen zu verstehen.

Und als unmöglich und so übermäßig lästig empfinde ich es nicht, beide Drücke durchzugeben.


MfG

Ingo


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