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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | ein trauriges Beispiel warum Rauchmelder notwendig sind: | 8 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg | 437822 | ||
Datum | 05.11.2007 16:42 MSG-Nr: [ 437822 ] | 4669 x gelesen | ||
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Auch in diesem Fall wären Rauchmelder nicht verkehrt gewesen. Ein Toter und zwei schwer Verletzte nach Wohnungsbrand (01.11.07) Karlsruhe. Ein Toter und zwei schwer Verletze sind die traurige Bilanz eines Wohnungsbrandes, der sich am Donnerstagmorgen in der Karlsruher Südstadt ereignete. Dort brach gegen 06.30 Uhr aus bislang ungeklärter Ursache in einer Wohnung im 1. OG eines Hinterhauses in der Schützenstraße ein Brand aus. Das Feuer griff auf die gesamte Wohnung und den Spitzboden über. In den Räumlichkeiten hielten sich insgesamt 3 Personen auf, die zum Zeitpunkt des Brandausbruchs schliefen. Während der 43-jährige Wohnungsnehmer und eine 29-jährige Frau das Gebäude mit schweren Rauchgasvergiftungen noch verlassen konnte, erreichte ein 48-jähriger Mann nicht mehr die Ausgangstür. Er konnte durch die Feuerwehr nur noch tot geborgen werden. Die Berufsfeuerwehr Karlsruhe und die Freiwillige Feuerwehr Rüppurr waren mit insgesamt 50 Mann im Einsatz und hatten den Brand bis gegen 08.00 Uhr unter Kontrolle. Aus dem Vorderhaus des gleichen Anwesens wurden vorsorglich 15 Personen evakuiert und in einem Bus, den der KVV zur Verfügung gestellt hat, kurzfristig untergebracht. Sie konnten nach der Brandbekämpfung ihre Wohnungen wieder betreten. Der geschätzte Schaden des einsturzgefährdeten Brandgebäudes wird auf ca. 100 000 Euro geschätzt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Bericht: Pressemitteilung Polizei Karlsruhe Mit kameradschaftlichen Grüßen J. Köhler http://www.florian-graben-neudorf.de ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr. Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann! | ||||
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