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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?) | 162 Beiträge | ||
Autor | Timo8 J.8, Drevenack / NRW | 438408 | ||
Datum | 08.11.2007 07:43 MSG-Nr: [ 438408 ] | 154633 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- 1. Wieso ist das "unzulässig"? Wo steht das? Im "Niederrheingesetz". Darin ist im Rahmen der kommunalen Neuordnung dem Löschzug Drevenack, der seinerzeit aus dem ehemaligen Amt Schermbeck in die Feuerwehr der neuen Gemeinde Hünxe eingegliedert wurde, ein Status als eigenständiger Löschzug zugesichert. Eine Änderung ist laut diesem Gesetz erstmalig nach fünf Jahren per Ratsbeschluss zulässig. Dieses Gesetz hat heute noch Gültigkeit, den Ratsbeschluss hat es nie gegeben. Die FUK hat mitterweile ebenfalls Kenntnis bekommen. | ||||
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