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Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaKündigung der Mitgliedschaft bei einer FF (Hünxe-Drevenack?)162 Beiträge
AutorTimo8 J.8, Drevenack / NRW438408
Datum08.11.2007 07:43      MSG-Nr: [ 438408 ]154633 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Hünxe: Wut und ein mulmiges Gefühl
  • 09.11.07 RP vom 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 09.11.07 Rheinische Post 8.11.2007 : Hünxe löscht in Drevenack
  • 08.11.07 NRZ Dinslaken am 07.11.07
  • 08.11.07 Niederrhein-Gesetz
  • 07.11.07 Bericht RP Online

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  • Themengruppe:
  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- 1. Wieso ist das "unzulässig"? Wo steht das?

    Im "Niederrheingesetz". Darin ist im Rahmen der kommunalen Neuordnung dem Löschzug Drevenack, der seinerzeit aus dem ehemaligen Amt Schermbeck in die Feuerwehr der neuen Gemeinde Hünxe eingegliedert wurde, ein Status als eigenständiger Löschzug zugesichert.
    Eine Änderung ist laut diesem Gesetz erstmalig nach fünf Jahren per Ratsbeschluss zulässig. Dieses Gesetz hat heute noch Gültigkeit, den Ratsbeschluss hat es nie gegeben.

    Die FUK hat mitterweile ebenfalls Kenntnis bekommen.



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