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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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RubrikTaktik zurück
ThemaOft diskutiert ob es funktioniert26 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW438669
Datum09.11.2007 08:45      MSG-Nr: [ 438669 ]8661 x gelesen

Geschrieben von Urban MüllerWas meint Ihr dazu

Ich finds gut dass es mal jemand probiert hat.


Das haben schon ganz viele ausprobiert, um die ewigen Diskussionen (IA im Erdgeschoß einer Villa, dabei fällt man im verrauchten Bereich ins hauseigene Schwimmbad) zu entschärfen. - und das geht natürlich bis zu einer bestimmten Wassertiefe (warum sollte es auch nicht) einfach und gut.
Je nach Maskenbauart gibts dann Probleme beim Druckausgleich, mit den Ausatemventilen usw.

Vorher mal den AGW fragen, ob er weiß, was der PA-Hersteller davon hält...

NICHT in unsichtigen bzw. tiefen Gewässern probieren! (Geht was schief, wäre das final.)

Wir haben das auch mal mit CSA probiert, weil wir natürlich auf dem Rhein ggf. auf Schiffen tätig werden müssen. Das wird dann aber schwer mit Schwimmwesten o.ä. (Eigentlich auch so eine Einsatzform, die nach UVV unmöglich durchzuführen wäre... - aber Fw kommt halt immer dann, wenn irgendwo die UVV versagt hat...)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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