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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neuregelung der Wegerecht StVO §38 | 11 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 439775 | ||
Datum | 13.11.2007 19:13 MSG-Nr: [ 439775 ] | 7012 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von ---Benjamin Lammert--- Zusätzlich ist bei heutigen Führerscheinkurses heute auch so, das die Fahrschüler daraufhin ausgebildet werden, das Einsatzfahrzeuge auch ohne Einsatzhorn Wegerechte habe!! Wie lautet dann da inzwischen die entsprechende amtliche Prüfungsfrage? Einzelne Fahrlehrer haben schon immer mal in Teilbereichen ziemlichen Unfug erzählt. Schwarze Schafe gibts überall, und auch die Guten sind natürlich nicht perfekt. Wenn ich mich recht erinnere (meine letzte Fahrausbildung liegt ein halbes Jahr zurück) lautet die richtige Antwort für die Annäherung eines Fahrzeugs mit blauem Blinklicht, aber ohne Einsatzhorn sinngemäß "Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen". Das ist doch deutlich was anderes als Wegerechte, auch wenn es natürlich missverstanden werden kann. Gruß, Henning | ||||
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