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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | 14 Polizisten vs. 8 Sitzplätze | 7 Beiträge | ||
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 439952 | ||
Datum | 14.11.2007 16:17 MSG-Nr: [ 439952 ] | 4947 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer Bei einem T. d. o. T. einer Wehr im oberschwäbischen (Lkr. Günzburg) wurden von mir 11 Kinder in der Mannschaftskabine eines LF 8/6 bei Kinderrundfahrten gezählt. Bis vor kurzem aber so nicht verboten gewesen. Da war es erlaubt das soviele Personen mitgenommen werden können und dürfen wie reinpassen und so das der fahrer nicht beeinträchtigt wird, die Gurte die vorhanden waren mussten genutzt werden, alle anderen durften sich so noch dazu quetschen, so wars, doch dann kam die Änderung und heute darf nur die Anzahl mitgenommen werden, für die es Sitzplätze gibt und zugelassen sind. Anschlallen müssen sich natürlich auch alle, außer die, die gegen die Fahrtrichtung sitzen, beim Beschleunigen fehlt in der Regel die Kraft um diese dann "abzuschießen". Also bis vor 2006 war das rechtlich zumindest kein problem, und das hier in Deutschland. Ebenso wie der KFZ-Verbandkadten abgelaufen sein darf ohne Probleme, die Polizei hat da keine rechtliche Handhabe. Man Jura lohnt sich echt! Grüße Thobias http://www.feuerwehr-deusen.de | ||||
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