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| Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
| Thema | Was neues zum Digitalfunk | 48 Beiträge | ||
| Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 440063 | ||
| Datum | 15.11.2007 00:02 MSG-Nr: [ 440063 ] | 12441 x gelesen | ||
| Infos: | ||||
Zitat aus Wikipedia: "Der Feuerschutzsteuer unterliegt die Entgegennahme des Versicherungsentgelts aus Feuerversicherungen einschließlich Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen, Versicherungen von Gebäuden und von Hausrat, wenn das Versicherungsentgelt teilweise auf Gefahren entfällt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können und wenn die versicherten Gegenstände sich bei der Entgegennahme des Versicherungsentgelts im Geltungsbereich des Feuerschutzsteuergesetzes befinden. Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer sind zweckgebunden und kommen dem Brandschutz zugute." Und in Deutschland ist bekanntlich der Brandschutz kommunale Aufgabe. Daher steht der Kommune auch ein Anteil aus der Feuerschutzsteuer zu. | ||||
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