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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr71 Beiträge
AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern440158
Datum15.11.2007 13:36      MSG-Nr: [ 440158 ]29961 x gelesen
Infos:
  • 14.11.07 Notstand - Mit Zwang in die Freiwillige Feuerwehr

  • Geschrieben von Patrick FeniqueMeiner Meinung nach ist es mehr oder weniger eine Alibimaßnahme der Verwaltung, damit man im Falle des Falles sagen kann: Wir haben was gemacht.

    Das ist keine Alibimaßnahme der Gemeinde, sondern das Feuerwehrgesetz des Landes verpflichtet die Kommune, in solch einem Fall eine PF aufzustellen. Zumindest in Bayern ist das so. Wenn die Bürgermeisterin sagen würde: Naja, Freiwillig geht nix mehr zusammen, dann machen wir halt die Feuerwehr ganz zu würde sie damit gegen geltendes Recht verstoßen.

    Das Aufstellen einer leistungsfähigen Feuerwehr ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde!

    Gruß Bernd



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