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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Pflichtfeuerwehr | 71 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 440340 | ||
| Datum | 15.11.2007 22:39 MSG-Nr: [ 440340 ] | 29906 x gelesen | ||
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Geschrieben von Josef Mäschle Nach 3 Minuten überlegen mal eine spontane Auswahl: Bei der ganzen medizinischen Geschichte vergessen viele nur eines. Wenn jemand die von Dir geschilderten gesundheitlichen Probleme (beim Amtsarzt) angibt, dann sollte er danach nie - aber auch nie wieder auch nur anähernd eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, eine private Krankenversicherung oder eine Lebensversicherung (z.B. Risiko-LV zur Sicherung eines Darlehens) benötigen. Denn die wird er dann nicht mehr oder nur noch mit sehr sehr teuren Risikozuschlägen bekommen. Ich habe im Bekanntenkreis einen Fall, da wurde vor Jahren mal eine leichte Schlafapnoe (d.h. er schnarcht - aber in einer Schwere die noch lange nicht behandlungspflichtig ist) in einem Schlaflabor diagnostiziert. Diese Diagnose führ nun dazu, daß er genau die o.g. Probleme hat. Keine LV, keine BUZ, keine PKV. Bzw. nur mit schweineteuren und nicht bezahlbaren Risikozuschlägen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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