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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde Arbeiter | 26 Beiträge | ||
Autor | Ploß8 R.8, München / Bayern | 440511 | ||
Datum | 16.11.2007 18:46 MSG-Nr: [ 440511 ] | 9846 x gelesen | ||
Hallo, kann die Stadt/Gemeinde von einem Arbeiter der sich normalerweise um Kläranlage, Strauchschnitt oder Winterdienst zu kümmern hat verlangen zur Gemeindefeuerwehr zu gehen. Müssten dann Abendliche Übungen bzw. Einsätze als Überstunden abgegolten werden. Hier interessiert mich vorallem wie es Arbeitsrechtlich aussieht. Gibts bei Neueinstellungen bzw. Bestehenden Arbeitsverhältnissen Unterschiede. Vielen Dank im Voraus | ||||
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