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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde Arbeiter | 26 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440529 | ||
Datum | 16.11.2007 19:24 MSG-Nr: [ 440529 ] | 8251 x gelesen | ||
Bei Neueinstellungen kann man die aktive Verpflichtung zur FF zur Einstellungsvoraussetzung machen. Bei unserem Bauhof bei mehreren Beschäftigten der Fall (sie bilden im Grunde eine "eigene" Nachrückeeinheit, siehe Link in meiner Signatur => "Einheit Bauhof"). Im Arbeitsverhältnis selber ist dies per Nebenabrede vereinbart. Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen kann die Kommune jedoch keinen Zwang anwenden. Am Rande darf man sicher auch mal erwähnen, dass eine solche Konstellation nicht nur der Kommune, sondern auch dem Arbeitnehmer von Vorteil sein kann: FF-Zugehörigkeit kann Sozialauswahl bei Kündigung beeinflussen Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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