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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGemeinde Arbeiter26 Beiträge
AutorPloß8 R.8, München / Bayern440539
Datum16.11.2007 20:37      MSG-Nr: [ 440539 ]8230 x gelesen

Hallo,

vielen Dank für euchere Antworten, mein Abschließender Eindurck dazu ist daß die Gemeinde Ihren Arbeitern zwar vorschreiben kann was die in der Arbeitszeit und den Überstunden machen, aber !!!

a. Könnte die Kommune z.B. monatlich 8 unbezahlte Überstunden im Arbeitsvertrag festlegen die dann bei der FFW abgearbeitet würden

b. bei uns in Bayern gibts im FW Gesetz einen Passus zur Pflichtfeuerwehr, warum sollte man einen "unwilligen" Gemeindearbeit nicht zum Dienst am Schlauch verpflichten?



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