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Feuerwehr
gesunder Menschenverstand
RubrikAusbildung zurück
ThemaUmgang mit der Motorsäge - Ausbildungsvoraussetzung?11 Beiträge
AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg440542
Datum16.11.2007 20:57      MSG-Nr: [ 440542 ]6097 x gelesen

Geschrieben von werner neudecker
Warum, nach gängiger Rechtsmeinung (zumindest wenn man den Roten Hefte glauben darf), dann gehört das Freischneiden und Räumen überörtlicher Straßen (sprich zumindest Bundesstraßen und BAB) durchaus zu den hoheitlichen Aufgaben der FW, zumindest dann, wenn das durch den Straßenbaulastträger nicht in angemessener Zeit auszuführen ist.

Hallo!
Wenn ich so zurückdenke, was ich bei Feuerwehrs schon so alles gesehen habe sollte man das Einschränken, bevor sich beim nächsten Sturm die Kamikaze-Piloten mit ihren Fichtenmopeds wieder zuschlagen:

- Großflächiger Windwurf mit unter Spannung stehendem Holz darf niemand schneiden, der nur den Crashkurs Motorsäge belegt hat!
- Punktuelles arbeiten bei großflächigem Windwurf ist böse! Sprich: Links und rechts Wald, Feuerwehrs schneidet sich da eine Schneise (Straße) durch ist zu unterlassen!
- Eigentlich GMV, aber auch schon gesehen: Solange es stürmt gehen wir nicht in den Wald!
- in der Regel kann man durch gute Einsatzvorplanung vermeiden, dass Feuerwehrs großflächigen Windwurf abarbeiten muss. Wir führen i.d.R. weder die richtige Ausrüstung (Handwerkzeuge, Winde, Polterschild, Rückegerät...) mit, noch haben wir die geeignete Ausbildung um so etwas schnell & effektiv durchzuführen! Da guck ich mir doch im Vorfeld lieber nach einem forstwirtschaftlichen Betrieb, Maschinenring etc. - die machen sowas beruflich und arbeiten deshalb i.d.R. sicherer und effektiver als wir.

Gruß, MaWe



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