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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde Arbeiter | 26 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 440546 | ||
Datum | 16.11.2007 21:06 MSG-Nr: [ 440546 ] | 8223 x gelesen | ||
Geschrieben von Ploß Robert bei uns in Bayern gibts im FW Gesetz einen Passus zur Pflichtfeuerwehr, warum sollte man einen "unwilligen" Gemeindearbeit nicht zum Dienst am Schlauch verpflichten?Dann muss man die gesamte Wehr in eine Pflichtfeuerwehr umwandeln... Diese Rechtsgrundlage passt so nicht. Geschrieben von Ploß Robert Könnte die Kommune z.B. monatlich 8 unbezahlte Überstunden im Arbeitsvertrag festlegen die dann bei der FFW abgearbeitet würdenIm Arbeitsvertrag legt niemand einseitig etwas fest. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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