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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGemeinde Arbeiter26 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg440851
Datum18.11.2007 17:40      MSG-Nr: [ 440851 ]8242 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppGerade dann stellt sich aber die Frage, wie man Übungen, Einsätze, Dienste ausserhalb der Regelarbeitszeit werten muss.

Wenn es genügend Leute sind, dann können die wie eine WF ihre Üungen auch in der Arbeitszeit machen.
Andernfalls wird die wöchentliche Arbeitszeit so gelegt, daß eben die 2h für die wöchentliche Übung abends über bleibt. Dann fallen maximal die Kosten für den Dienst zu ungünstigen Zeiten an.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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