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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | ausschlussgrund wegen schlechtem Hörvermögen?????????? | 23 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 441166 | ||
| Datum | 19.11.2007 20:16 MSG-Nr: [ 441166 ] | 15659 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Gemsing Ist es überhaupt wichtig das man ein 100% Hörvermögen für den Beruf braucht??? Vielleicht nicht 100%, aber Richtungshören und erkennen von akustischen Gefahrensignalen ist im Feuerwehrdienst durchaus sehr wichtig. Wenn Du Dir nachstehenden empfohlenen Untersuchungsumfang für die Atemschutztauglichkeit ansiehst, kannst Du davon ausgehen daß bei einer Einstellungsuntersuchung der präzise gemessene Hörtest dabei ist. Un wie der Vorredner schon schrieb: Jetzt bei Dir sowieso... ----------------------------von Atemschutzunfälle.de: Untersuchungsumfang Der im Grundsatz 26.3 beschriebene Umfang der Untersuchung stellt eine Empfehlung an den untersuchenden Arzt dar, bei der dieser prinzipiell Entscheidungsspielräume hat. Aufgrund der hohen körperlichen und psychischen Belastung von Atemschutzgeräteträgern der Feuerwehr und den damit verbundenen Risiken für die Sicherheit und Gesundheit nicht nur des einzelnen Atemschutzgeräteträgers, sondern auch seiner Einsatzkollegen, sollte sich jedoch der Untersucher eng an die im G 26.3 formulierten Vorgaben halten. Die Untersuchung besteht aus: Befragung durch den Arzt (Anamnese), körperliche Untersuchung mit Otoskopie (Inspektion der Gehörgänge und Beurteilung der Trommelfelle), Sehtest, Hörtest, Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie), Belastungs ? EKG (Ergometrie), gegebenenfalls Röntgenuntersuchung von Herz und Lunge (Röntgen-Thorax) und einer Urinanalyse. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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