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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | ausschlussgrund wegen schlechtem Hörvermögen?????????? | 23 Beiträge | ||
| Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 441275 | ||
| Datum | 20.11.2007 09:29 MSG-Nr: [ 441275 ] | 15477 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Das Hörgerät muss nicht mehr Temperatur vertragen als die Haut, auf dem es getragen wird. Stimmt so zumindest gnerell meines Wissens nicht ganz. Zumindest einige Geräte werden nach dem Tragen definiert mit 80° C "ausgeheizt", um Feuchtigkeit zu beseitigen. Aber bei einer umfassenden GA sollte ich mich nunmal auch damit befassen, wie sich das Produnkt bei "vorherzusehender" Beaufschlagung über das normale Maß hinaus verhält...Allein die Reinigung bei Rußbeaufschlagung stelle ich mir interessant vor. Geschrieben von Henning Koch Weiterhin wurde schon glaubhaft von einer Feuerwehr berichtet, die Ex-geschützte Hörgeräte beschafft hat, nachdem sie herausgefunden hat, dass sie einen Hörgeräte-Tr Es gibt zumindest zwei Produkte mit Exam- Zulassung für Zone 0 Unter Tage. Deshalb schrieb ich auch: "In der Regel" ohne ;-) Aber da gehe ich auch von einem diskreten Preisaufschlag von 200% gegenüber einem vergleichbaren Normalmodell aus. Die BG Chemie sieht das Problem für Zone 1 und 2 aber auch mit normalen Hörgeräten nicht so kritisch: Link. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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