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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 441300 | ||
| Datum | 20.11.2007 10:34 MSG-Nr: [ 441300 ] | 169240 x gelesen | ||
Geschrieben von Schmitt Paul sicher ist die Fahrt zum Gerätehaus eine hoheitliche Aufgabe Ohne Zweifel. Geschrieben von Schmitt Paul Sogar das einrücken zum Gerätehaus nach einem Einsatz ist eine hoheitliche Aufgabe wo Sonderrechte benutzt werden dürfen um sich und seine Gerätschaften wieder Einsatzbereit zu machen. Eine hoheitliche Aufgabe ist es sicherlich, denn du bist immer noch im Auftrag deiner Stadt/Gemeinde unterwegs. Allerdings stellt §35 StVO noch einer weitere Voraussetzung, um zu greifen. Die Inanspruchnahme muss dringend geboten sein und das sehe ich bei der Rückfahrt in der Regel nicht mehr als gegeben. Gruß Peter | ||||
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