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Strafgesetzbuch
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW441313
Datum20.11.2007 11:14      MSG-Nr: [ 441313 ]168838 x gelesen

Wieder zu schnell geklickt...

Wollte noch anhängen:

Platt und überspitzt gesagt: Schiebst Du wegen Deiner Fahrweise eine Oma vom Zebrastreifen, wirst Du Ihr schlecht beibringen können, dass Du durch § 34 StGB geschützt bist - das bist Du dann nämlich nicht.
Der Paragraph pricht von einer GEGENWÄRTIGEN, NICHT ABWENDBAREN Gefahr.
Und das ist m.E. bei einer Fahrt zum GH nicht gegeben.


Gruß
ado

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