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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorTom 8K., Nähe WÜ / Bayern441314
Datum20.11.2007 11:15      MSG-Nr: [ 441314 ]169178 x gelesen

Geschrieben von Christian BergmannIch hatte ja schon gefragt, ob es einen Anlass der Wehrführung für diese Anweisung gibt.
Das habe ich schon in einer anderen Antwort versucht zu erläutern. Es gab bisher keine Zwischenfälle mit Privat-PKWs. Die einzigen Unfälle sind mit Einsatzfahrzeugen passiert.

Geschrieben von Christian BergmannIch verweise nochmals auf die Vokabeln "Belastbar" und "Querverweise".
Mangels Unterlagen jetzt hier kann ich zwar keine Gesetze zitieren, aber ich denke doch mal, dass wir die Grundlagen des Fw-Wesens hier nicht mehr unbedingt beweisen müssen. Oder? Oder hast Du andere belastbare Querverweise, die aufzeigen, dass ein Einsatz nicht mit der Alarmierung beginnt? Wann dann?

Geschrieben von Christian Bergmannund auch Verletzte werden von uns lebend aus PKW´s gerettet
Das ist löblich. Bei uns auch. Und ja, jeder ist ersetzbar, aber nicht jede Feuerwehr hat so massenhaft Personal, dass jeder ersetzbar ist... Und bei uns kommt es schon ab und zu vor, dass Fahrzeuge (u.U. auch schon das erste Fahrzeug, das nicht ein ELW ist) nicht ausrücken können, weil einzelne Personen eben nicht so ohne weiteres ersetzbar sind: ATG, ein Fahrer mit entsprechendem Führerschein für LKW oder auch ein GF.

Geschrieben von Christian BergmannWie ist es wenn in kurzer Zeit 15 FA diese Rechte für sich in Anspruch nehmen
Wo ist das Problem? Solche Fragen klingen immer so, als ob Inanspruchnahme der Sonderrechte nur durch übermotivierte, unerfahrene, einsatzgeile FA gemacht wird?
Aber es soll sogar in der Tat Stellen geben, an denen man gefahrlos schneller fahren kann, um Opfern schneller zu helfen.



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