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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Tom 8K., Nähe WÜ / Bayern | 441320 | ||
| Datum | 20.11.2007 11:25 MSG-Nr: [ 441320 ] | 168872 x gelesen | ||
Danke schön erstmal für einen der leider sehr wenigen ernst gemeinten Beiträge zu meiner Frage, der einfach nur versucht, meine Frage zu beantworten, ohne 100 andere off-topic-Fragen aufzumachen. Ich gebe Dir recht, die Rechtsprecung ist da sehr uneindeutig. Aber gerade wird m.E. durch eine solche Entscheidung wie in unserer Fw jetzt ansteht noch erschwert. Denn ich finde, die Wehrführung versucht damit, diese Unsicherheit im Zweifelsfall auf uns abzuwälzen. Und natürlich sind Sonderrechte kein Freibrief für verantwortungsloses Rasen (egal aber, mit welchem Fahrzeug), aber das wollte mein Frage auch nie rechtfertigen, aber leider wird genau das in vielen Antworten hier sofort zerpflückt. Ber Bürgermeister wurde von unserem Kommandanten bereits instruiert, dass es diese Anweisung geben soll und (erwartungsgemäß) hat der nichts dagegen, eine solche Anfrage wird also auch nicht mehr Klarheit bringen. Also von daher danke nochmal für Deinen langen Text! | ||||
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