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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themaausschlussgrund wegen schlechtem Hörvermögen??????????23 Beiträge
AutorJens8-Ei8ke 8S., Grevenbroich / NRW441331
Datum20.11.2007 11:44      MSG-Nr: [ 441331 ]15664 x gelesen

Du solltste Dich aber auch Fragen, ob Du Dir der Verantwortung für diesen Beruf, für Deine Kollegen und für die Menschen denen Du helfen willst bewusst bist.
Wenn Du in einer lauten Umgebung (fast alle Einsatzstellen), bekleidet mit Flammschutzhaube und einem Helm, der je nach Bauart ein Teil der Ohren bedeckt, unter PA eine Anweisung von der Seite mit dem geschädigten Ohr erhältst, bist Du sicher, dass Du diese richtig verstehen kannst? Das gelingt schon Kollegen ohne Hörschädigung nicht immer. Was ist, wenn Du die Anweisung falsch verstehst, dadurch z. B. einen löschtaktischen Fehler begehst und Dir und Deinen Kollegen eine Verbrühung oder schlimmeres zufügst? Was, wenn Du Hilferufe durch die Schädigung nicht hörst?
Mit Hörgerät im Einsatz? Sicher! Aber ausgerechnet dann ist der Akku leer oder technischer defekt tritt ein. Sicherlich nicht auszuschließen, oder?
Sei Verantwortungsbewusst und lass das mit der Feuerwehr. Vergiss bitte nicht, dass im Alter das Gehör nur noch schlechter wird. Was dann? Hausposten und Sozialstellen gibt es kaum noch. Und wegen Dienstuntauglichkeit mit geringen Bezügen in Frühpension ist ohne große Reserven ein finanzielles Fiasko. Informiere Dich mal, was Du je nach Alter für Pensionsbezüge erhältst. Dann rechne noch die private Krankenversicherung davon runter und stell Dir vor, Du hast gerade gebaut und musst ein Haus und Kinder finanzieren.



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