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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 441351 | ||
| Datum | 20.11.2007 12:08 MSG-Nr: [ 441351 ] | 168816 x gelesen | ||
..der Chef will es so... Mal nachgedacht: man steht also ein paar mal vor roten Ampeln. Was macht man.? Sich z.B. mental auf den Einsatz einstellen, hinterfragen, was bei dem Alarmierunsgstichwort (hoffenlich hatte es Inhalt) nachdenken was kann uns erwarten.... Auf jeden Fall bremst man so "übermotivierte" Kameraden ein wenig - das wäre nicht schlecht. Viele rasen deswegen durch die Stadt, damit sie noch auf's ausrückende Fahrzeug kommen. Hier wäre ein Ansatzpunkt, damit sie die "Sicherheit" haben doch noch raus zu kommen, auch wenn sie etwas später auf der Wache sind. Die Verantwortung für die Thematik "Hilfsfrist" liegt dann beim Kommandaten, wenn er so einen Erlaß herausgibt. Stellen wir mal die Frage wie folgt: Es dauert bis Hilfskräfte an der Einsatzstell eintreffen, der Geschädigte verklagt die Kommune/Feuerwehr wegen nicht abgewendeten schäden durch Nichteinhaltung der Hilfsfrist, da die Feuerwehr auf Grund seiner Behauptung durch den o.g. Erlaß die gesetzliche Hilfsfrist nicht eingehalten hat. Nette Fragestellung..... Hat der Chef auch daran gedacht ? | ||||
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