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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Mike8 B.8, Brome / Niedersachsen | 441352 | ||
| Datum | 20.11.2007 12:15 MSG-Nr: [ 441352 ] | 168745 x gelesen | ||
Geschrieben von Tom Kraus Aber ich treffe diese Entscheidung basierend auf deutschen Gesetzen und die lassen sowas zu. Nennt sich dann eben Sonderrechte. Wobei diese aber nunmal, wie du anhand der heftigen Diskussion schon gemerkt hast, eher eine rechtliche Grauzone bilden. Ich für meinen Teil nehme diese, abgesehen von den 10km/h, die ich auch so zu schnell fahre, nicht in Anspruch und schon kann mir keiner ans Bein pissen (entschuldige die Wortwahl). Dabei hat mich das Ganze dann maximal eine halbe Minute gekostet. Eine halbe Minute früher oder später eintreffen am Einsatzort wird kaum über Leben und Tod entscheiden (RD ausgenommen). Abgesehen davon musst du dir bei 9km Anfahrt darüber doch sowieso keine Gedanken machen? MfG Mike Alle meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf meine persönliche Meinung und spiegeln nicht die Meinung der Ortsfeuerwehr oder meiner Vorgesetzten wider. | ||||
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