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RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorFalk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen441358
Datum20.11.2007 12:30      MSG-Nr: [ 441358 ]168977 x gelesen

War das nicht so, dass Fahrzeuge vor 1990 nicht nachgerüstet werden brauchten. Und Fahrzeuge ab dem Baujahr 1990 mußten nachgerüstet werden. Oder lieg ich da falsch?

Hier habe ich mal so etwas gefunden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheitsgurt#Gurtpflicht_.28f.C3.BCr_Hersteller.29



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