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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ausschluss von Sonderrechten? | 171 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 441368 | ||
| Datum | 20.11.2007 12:55 MSG-Nr: [ 441368 ] | 168823 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Es muss nichts nachgerüstet werden, da die Fahrzeuge nach StVZO einen Bestandsschutz haben. Es liegt in dem Fall aber an der Wehrführung, der Gemeinde klar zu machen, dass entweder möglichst nachgerüstet wird, oder die Fahrzeuge als bald ersetzt werden sollten. Hinnehmen sollte man diese Zustände nicht. Gruß Sven Mit freundlichen Grüßen Sven | ||||
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