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Strassenverkehrzulassungsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorSven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen441368
Datum20.11.2007 12:55      MSG-Nr: [ 441368 ]168823 x gelesen

Geschrieben von Sebastian KruppEs muss nichts nachgerüstet werden, da die Fahrzeuge nach StVZO einen Bestandsschutz haben.

Es liegt in dem Fall aber an der Wehrführung, der Gemeinde klar zu machen, dass entweder möglichst nachgerüstet wird, oder die Fahrzeuge als bald ersetzt werden sollten.
Hinnehmen sollte man diese Zustände nicht.


Gruß Sven


Mit freundlichen Grüßen

Sven

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